Maßeinheiten einfach anpassen

Verfügbare Maßeinheiten bei OnlineRechnung
Bei der Plattform OnlineRechnung gibt es eine Vielzahl voreingestellter Maßeinheiten. Standardmäßig ist die Einheit Stück (Stk.) ausgewählt, doch durch einen Klick auf den Pfeil können Sie leicht eine andere Einheit wie Stunden, Meter oder Kilogramm bestimmen.
Falls die vorgegebenen Einheiten nicht ausreichen, können Sie eigene Einheiten hinzufügen. So lassen sich beispielsweise „Normseite“ oder „Paket“ direkt eingeben und werden für zukünftige Verwendung gespeichert.
In Österreich gibt es keine Pflicht zur Angabe einer Maßeinheit auf Rechnungen. Dennoch wird empfohlen, diese anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden und die Übersichtlichkeit für den Kunden zu erhöhen.
Schritt für Schritt: Maßeinheit auswählen
Öffnen Sie das Dropdown-Menü Einheiten im Bereich der Rechnungspositionen.

Wählen Sie eine passende Einheit aus der Liste oder geben Sie eine eigene ein.
Nach der Erstellung der Rechnung wird diese Einheit automatisch in Ihrer Auswahl gespeichert.
Ungewünschte Einheiten können Sie per Klick auf das Papierkorb-Symbol entfernen.


Die richtige Maßeinheit je nach Branche wählen:
Handwerker nutzen meist Stunden (Std.) oder Stückzahlen, während Materialien in Metern gemessen werden.
Informatiker und IT-Experten verrechnen oft Stunden oder Personentage (PT), größere Projekte können als Ganzes abgerechnet werden.
Übersetzer verwenden typischerweise die Normseite (NS) oder Normzeile (NZ) oder zählen Wörter.
Grafiker und Fotografen nutzen oft Arbeitsstunden, Stückzahlen oder Sets von bearbeiteten Bildern.
Online-Shops arbeiten in der Regel mit Stück, Packungen oder Kilogramm, je nach Produktart.
Berater bevorzugen Stunden oder die Anzahl der Beratungen.
Keine Maßeinheit angeben
Um das Feld für Maßeinheiten leer zu lassen, setzen Sie ein Leerzeichen ins Feld, damit es nicht vorausgefüllt wird.
Rechnungsposition speichern
Sollten Sie bestimmte Positionen regelmäßig abrechnen, können Sie diese inklusive Maßeinheit speichern. Eine umfassende Anleitung zur Verwahrung von Rechnungspositionen finden Sie in diesem Artikel.
