Weihnachts-E-Mail-Marketing in Österreich: So planen Sie eine Kampagne, die verkauft

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Weihnachts-E-Mail-Marketing in Österreich: So planen Sie eine Kampagne, die verkauft
Im Dezember ist jedes Postfach überfüllt, und jede E-Mail konkurriert mit Dutzenden anderen. Weihnachts-E-Mail-Marketing lebt deshalb nicht von der Menge der Nachrichten, sondern vom Timing, von der Auswahl der Empfänger und von einem klaren Angebot. Der Artikel zeigt, was Sie vorbereiten, wann Sie versenden und welche österreichischen Regeln Sie einhalten müssen.

Wann Sie mit der Weihnachtskampagne starten sollten

Das Weihnachtsgeschäft in Österreich beginnt Ende November, wenn es sich mit dem Black Friday und den ersten Adventmärkten überschneidet. Wer die erste E-Mail erst am 10. Dezember verschickt, erreicht Menschen, die die meisten Geschenke schon gekauft haben. Ein sinnvoller Plan: Inhalte im Oktober vorbereiten, im November eine erste „Inspirations-E-Mail" versenden und im Dezember die Botschaft auf ein konkretes Angebot und auf Termine zuspitzen.

Das wichtigste Datum jeder Weihnachtskampagne ist der letzte Tag, an dem Ihre Ware noch bis zum Heiligen Abend ankommt. Schreiben Sie dieses Datum in die E-Mail, sobald Sie es von Ihrem Paketdienst kennen. Für Kunden ist es das stärkste Argument, jetzt zu kaufen und nicht „irgendwann nächste Woche".

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Beispiel

Ein kleiner Online-Shop für Keramik plant vier Aussendungen: am 20. November Geschenkideen nach Preis, am 4. Dezember kostenlose Geschenkverpackung, am 12. Dezember den Hinweis auf den letzten Versandtermin und am 19. Dezember digitale Geschenkgutscheine für alle, die nicht mehr rechtzeitig bestellt haben. Jede E-Mail hat ein anderes Thema, sodass die Empfänger nicht ermüden.

Mit dem Versandschluss endet die Kampagne nicht. Für Spätentschlossene funktionieren Gutscheine, digitale Produkte und Dienstleistungen, die erst im Jänner erbracht werden.

Wem Sie Weihnachts-E-Mails schicken dürfen

Hier passieren die meisten Fehler. Nach dem Telekommunikationsgesetz 2021 dürfen Sie Werbe-E-Mails nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers versenden – egal, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Eine E-Mail-Adresse auf einer Firmenwebsite ist keine Einwilligung.

Ohne Einwilligung dürfen Sie nur bestehende Kunden anschreiben, und das nur, wenn alle fünf Bedingungen zusammen erfüllt sind:

  • Sie haben die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung erhalten,

  • Sie werben ausschließlich für eigene ähnliche Produkte,

  • der Kunde konnte den Empfang schon bei der Datenerhebung ablehnen,

  • er kann sich in jeder E-Mail kostenlos und einfach abmelden,

  • seine Adresse steht nicht in der ECG-Liste der RTR – der Liste jener, die keine Werbe-E-Mails wollen.

Die ECG-Liste prüfen Sie vor jeder Aussendung bei der RTR-GmbH. Steht eine Adresse dort, bleibt sie draußen, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Schon eine einzige unzulässige Werbe-E-Mail ist eine Verwaltungsübertretung; die Strafe kann bis zu 50.000 Euro betragen.

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Fragen Sie niemals per E-Mail nach einer Einwilligung – schon diese Anfrage gilt als Werbung. Jede Werbe-E-Mail muss schon im Betreff als Werbung erkennbar sein und einen klaren Absender nennen. Für die Newsletter-Anmeldung verlangt die Datenschutzbehörde ein Double-Opt-In: Die Anmeldung gilt erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink.

Was in eine Weihnachts-E-Mail gehört

Die Betreffzeile entscheidet, ob jemand die E-Mail überhaupt öffnet. Im Dezember gewinnen kurze Betreffzeilen mit einer konkreten Information: Termin, Rabatt oder Geschenktyp. Fertige Formulierungen finden Sie in der Übersicht der besten Weihnachts-Betreffzeilen.

Halten Sie den Inhalt einfach:

  • Ein Angebot pro E-Mail. Drei Aktionen in einer Nachricht bedeuten, dass der Kunde keine davon wählt.

  • Ein Button mit klarer Aufforderung – „Geschenk auswählen", „Bis 18.12. bestellen". Links zu Social Media oder zum Blog gehören höchstens in die Fußzeile.

  • Liefertermin und Versandkosten sichtbar im Text, nicht erst im Warenkorb.

  • Vorschau am Handy. Die meisten E-Mails werden am Smartphone geöffnet. Lange Grafiken und kleine Schrift zoomt zu Weihnachten niemand heran.

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Tipp

Schicken Sie sich die E-Mail vor dem Versand selbst und öffnen Sie sie am Handy mit blockierten Bildern. Ergibt sie ohne Bilder keinen Sinn, fehlt Text. Ein Teil der E-Mail-Programme blockiert Bilder standardmäßig.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Newsletter schreiben, hilft der Leitfaden, wie Sie Newsletter gestalten, die Leser fesseln.

Segmentierung statt Massenversand

Eine E-Mail für alle ist der kürzeste Weg zur Abmeldung. Teilen Sie Ihre Kontakte in mindestens drei Gruppen:

  1. Kunden, die im letzten Jahr gekauft haben – sie erhalten ein Angebot, das an ihren Kauf anknüpft.

  2. Kunden vom letzten Weihnachten – sie haben ein Geschenk gekauft und seitdem nichts mehr. Erinnern Sie daran, dass sie letztes Jahr bei Ihnen fündig wurden, und bieten Sie Ähnliches an.

  3. Abonnenten ohne Kauf – bei ihnen wirkt ein konkreter Vorteil, etwa versandkostenfreie Lieferung ab einem bestimmten Betrag.

Wenn Sie an Unternehmen verkaufen, ergänzen Sie eine vierte Gruppe: Geschäftskunden. Sie besorgen im Dezember Geschenke für Mitarbeiter und Partner und brauchen eine Rechnung noch im alten Jahr. Ein Angebot für Sammelbestellungen mit Rechnung auf die Firma ist für sie nützlicher als ein Rabatt.

Was nach Weihnachten zu tun ist

Zwischen den Feiertagen schicken Sie ein kurzes Dankeschön ohne Verkaufsdruck. Das bleibt länger in Erinnerung als der nächste Rabatt. Und im Jänner notieren Sie zu jeder Dezember-Aussendung drei Zahlen: Wie viele haben geöffnet, wie viele geklickt, wie viele gekauft. Nächstes Jahr starten Sie dann nicht bei null, sondern bei dem, was bei Ihren Kunden wirklich funktioniert hat.

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Sie wollen über E-Mails hinaus planen? Lesen Sie die Top-Weihnachtsmarketing-Tipps für kleine Unternehmen in Österreich.

Häufige Fragen

Wann sollte die erste Weihnachts-E-Mail rausgehen?

Ende November, wenn die Geschenksuche beginnt. Im Dezember versenden Sie nur noch konkrete Angebote und Erinnerungen an Liefertermine.

Darf ich den Weihnachtsnewsletter an alle schicken, die mir je geschrieben haben?

Nein. Ohne Einwilligung dürfen Sie nur bestehende Kunden anschreiben, und das nur unter den fünf Bedingungen des TKG 2021. Kontakte aus Anfragen ohne Kauf gehören nicht in den Verteiler.

Was ist die ECG-Liste und muss ich sie wirklich prüfen?

Die ECG-Liste der RTR enthält E-Mail-Adressen von Personen und Unternehmen, die keine Werbe-E-Mails wollen. Vor jeder Aussendung ohne ausdrückliche Einwilligung müssen Sie Ihren Verteiler damit abgleichen.

Wie viele E-Mails vor Weihnachten sind angemessen?

Drei bis fünf im November und Dezember, jede mit einem eigenen Thema. Mehr als eine E-Mail pro Woche können die meisten kleinen Unternehmen inhaltlich nicht rechtfertigen.

Was biete ich Kunden an, die den Liefertermin verpasst haben?

Digitale Geschenkgutscheine, digitale Produkte oder Dienstleistungen mit Termin im Jänner. Versenden Sie das als eigene E-Mail erst nach dem letzten Versandtermin.

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